Abgabegarantie
Zusicherung der Reinigungsfirma, so lange kostenlos nachzureinigen, bis die Verwaltung die Wohnung bei der Abgabe akzeptiert.
Was bedeutet «Abgabegarantie»?
Eine Abgabegarantie ist die Zusicherung einer Reinigungsfirma, dass die gereinigte Wohnung bei der Wohnungsabgabe von der Verwaltung abgenommen wird. Bemängelt die Verwaltung die Reinigung, bessert die Firma kostenlos nach, bis die Abnahme erfolgt. Für Mieterinnen und Mieter heisst das: kein Risiko, kein zweiter Termin auf eigene Kosten.

Was die Abgabegarantie abdeckt – und was nicht
Die Garantie bezieht sich auf die Reinigung. Bemängelt die Verwaltung etwa Kalk im Bad, Fett im Dampfabzug oder Schmutz in den Fensterfalzen, wird das kostenlos nachgeholt. Schäden an der Wohnung – ein Loch in der Wand, ein zerkratztes Parkett, ein gesprungenes Lavabo – sind dagegen keine Reinigungsfrage und fallen nicht unter die Abgabegarantie.
Wichtig ist auch, dass die Wohnung bei der Reinigung leer ist. Deshalb passt die Kombination aus Räumung und Endreinigung aus einer Hand so gut: Es gibt keine Lücke zwischen zwei Firmen.
Warum die Abgabegarantie in der Schweiz so verbreitet ist
Nach Art. 267 OR müssen Mieter die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Die Verwaltung prüft den Zustand bei der Abnahme und hält Mängel im Abnahmeprotokoll fest. Weil die Ansprüche an die Sauberkeit hoch sind, ist eine Endreinigung mit Abgabegarantie in der Schweiz der übliche Weg, um Streit über die Reinigung zu vermeiden.
Worauf Sie bei einer Abgabegarantie achten sollten
Eine gute Abgabegarantie ist klar formuliert:
- Die Firma ist bei der Abnahme anwesend oder erreichbar.
- Nachreinigungen sind ohne Zusatzkosten inbegriffen.
- Der Umfang (Fenster, Storen, Keller, Balkon) steht in der Offerte.
- Es gibt einen Festpreis statt Abrechnung nach Stunden.
Dabei hilft REWAR

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Mehr erfahrenHäufige Fragen: Abgabegarantie
Kurz und klar beantwortet. Ihre Frage fehlt? Rufen Sie uns an: 076 463 42 63.
Muss ich bei der Wohnungsabgabe dabei sein?
Das hängt von der Verwaltung ab. Für die Reinigung genügt es, wenn wir bei der Abnahme anwesend sind; für das Protokoll und die Schlüsselübergabe verlangen viele Verwaltungen den Mieter oder eine bevollmächtigte Person.
Gilt die Abgabegarantie auch für Schäden?
Nein. Die Abgabegarantie deckt die Reinigung ab. Schäden an der Wohnung sind Sache der Mieterhaftpflicht oder werden mit der Verwaltung geklärt.
Kostet eine Nachreinigung extra?
Nein. Bemängelt die Verwaltung die Reinigung, bessert REWAR im Rahmen der Abgabegarantie kostenlos nach.
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Besichtigung und Offerte sind kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten einen Festpreis – ohne versteckte Zusatzkosten.

