Glossar

Wohnungsabnahme

Gemeinsame Prüfung der Mietwohnung durch Verwaltung und Mieter beim Auszug, festgehalten im Abnahmeprotokoll.

Kurz erklärt

Was bedeutet «Wohnungsabnahme»?

Bei der Wohnungsabnahme prüft die Verwaltung beim Auszug gemeinsam mit dem Mieter den Zustand der Wohnung und hält Mängel im Abnahmeprotokoll fest. Danach werden die Schlüssel übergeben. Rechtlich stützt sich die Abnahme auf Art. 267 und 267a OR.

Schlüsselübergabe mit Klemmbrett und Abnahmeprotokoll in einer leeren, hellen Wohnung

Was die Verwaltung bei der Abnahme prüft

Geprüft werden Sauberkeit und Schäden in allen Räumen:

  • Reinigung von Küche, Bad, Fenstern, Storen, Böden und Schränken
  • Schäden an Wänden, Böden, Türen und Einbauten
  • Funktion von Geräten und Armaturen
  • Leere Neben- und Abstellräume, Keller, Estrich, Briefkasten
  • Vollständige Schlüssel gemäss Übergabeprotokoll

Rechte und Pflichten

Nach Art. 267 OR muss der Mieter die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Normale Abnützung muss nicht bezahlt werden – etwa leicht vergilbte Wände nach vielen Jahren. Nach Art. 267a OR muss die Verwaltung den Zustand prüfen und Mängel, für die der Mieter einstehen soll, sofort melden. Später entdeckte, bei der Abnahme nicht erkennbare Mängel kann sie nachträglich melden.

Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn es stimmt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den festgehaltenen Zustand – nicht automatisch eine Kostenübernahme. Notieren Sie Einwände direkt im Protokoll.

Gut vorbereitet zur Abnahme

Die meisten Diskussionen drehen sich um die Reinigung. Am einfachsten ist es, Räumung und Endreinigung mit Abgabegarantie zu kombinieren: Die Wohnung ist leer, gereinigt, und falls die Verwaltung doch etwas bemängelt, wird kostenlos nachgebessert.

FAQ

Häufige Fragen: Wohnungsabnahme

Kurz und klar beantwortet. Ihre Frage fehlt? Rufen Sie uns an: 076 463 42 63.

Muss ich das Abnahmeprotokoll sofort unterschreiben?

Sie bestätigen damit nur den festgehaltenen Zustand. Wenn Sie mit einem Punkt nicht einverstanden sind, vermerken Sie das direkt im Protokoll.

Muss ich normale Abnützung bezahlen?

Nein. Abnützung durch vertragsgemässen Gebrauch ist im Mietzins abgegolten. Bezahlen müssen Mieter nur Schäden, die darüber hinausgehen.

Kostenlose Besichtigung

Bereit, Platz zu schaffen?

Besichtigung und Offerte sind kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten einen Festpreis – ohne versteckte Zusatzkosten.